m) Ein CT HWS vom 27. September 2019 ergab folgende Beurteilung: Stabile Befundsverhältnisse zur Voruntersuchung vom 26. April 2019. Kein Nachweis einer Fraktur bzw. einer Pseudarthrose (act. 5.2/74). n) Dr. I. vermerkte in seinem Bericht vom 1. Oktober 2019 namentlich, vor dem Unfall hätten keine Schulterschmerzen rechts mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit und keine Rückenbeschwerden mehr bestanden. Die Patientin sei zu 100 % arbeitsfähig gewesen. Die Therapien des Rückens nach Unfall 13.6.18 und 10.3.2011 seien schon längst bis zum neuen aktuellen Unfall abgeschlossen gewesen (act. 5.2/75).