i) Am 30. Juli 2019 hatte die Beschwerdeführerin der Versicherung B. mitgeteilt, es finde heute ein Termin beim behandelnden Orthopäden Dr. J. statt bezüglich der rechten Schulter. Mit dem Rücken habe sie aktuell keine Beschwerden. Sie habe immer noch starke Kopfschmerzen sowie Übelkeit und Schwindel. Trotz Medikamenten würden diese nicht besser (act. 5.2/33). j) Gemäss dem Sprechstundenbericht von Dr. J. vom 31. Juli 2019 habe die Versicherte damals berichtet, dass es nach der Infiltration nun etwas besser geworden sei,