b) Im Dokumentationsbogen für Erstkonsultation nach kranio-zervikalem Beschleunigungstrauma, welchen das Spital H. per Datum vom 9. Mai 2019 für die Versicherte ausfüllte, ist unter Punkt 4 in Bezug auf sämtliche standardmässig vorgegebenen Beschwerden (Kopfschmerzen, Nackenschmerzen, Schwindel etc.) ein „Nein“ angekreuzt; hingegen wurde unter „Andere Symptome“ die Angabe „Schulterschmerzen rechts“ gemacht, wobei diese sofort vorgelegen hätten. Behandlungsbedürftige Beschwerden vor dem