Die Schmerzen seien unter intravenöser Analgesie mit Novalgin 1g regredient. Ansonsten sei die Überwachung stets unauffällig gewesen und die Patientin kreislaufstabil, so dass die Versicherte am 28. April 2019 in gutem Allgemeinzustand und subjektivem Wohlbefinden habe nach Hause entlassen werden können (act. 5.2/8).