Eine geringe Zerrung der rechten Schulter angenommen, dann sei das Unfallereignis vom 26. April 2019 eine Ursache der festgestellten gesundheitlichen Störung gewesen. Eine commotio cerebri, wie vom Hausarzt postuliert, habe nie stattgefunden. Hierfür fehle schon die retrograde Amnesie. Ebenfalls habe mit hoher Wahrscheinlichkeit keine HWS-Zerrung stattgefunden, moderne Fahrzeuge besässen eine Nackenstütze und somit sei ein HWS- Schleudertrauma mit dem darauffolgenden Peitschenschlag für die Wirbelsäule ausge-