A. Die am XX.XX.1967 geborene A. (nachfolgend: die Versicherte oder Beschwerdeführerin) war seit Juni 2000 beim Alters- und Pflegeheim C., angestellt und dadurch bei der Versicherung B. (nachfolgend: Versicherung B. oder Vorinstanz) obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Laut dem auf den 30. April 2019 datierten Formular Unfallmeldung UVG war sie am 26. April 2019 auf der D. in E. in einen Auffahrunfall durch Fremdverursacher verwickelt (act. 5.1). Die Versicherung B. erbrachte die gesetzlichen Leistungen.