109 und IV-act. 130). Daher kann nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden, dass dies für die hier strittigen Kosten des Aufenthalts in der Institution auch in Betracht fällt (MEYER/REICHMUTH, a.a.O., N. 7 zu Art. 15 IVG mit Hinweisen; ERWIN MURER, a.a.O., N. 45 zu Art. 15 IVG). Im Übrigen