Auch die Mutter des Beschwerdeführers gab gegenüber der IV-Stelle an, eine Anschlusslösung für ihren Sohn mit Ausbildungsmöglichkeiten zu benötigen (IV-act. 74). Und die B. als zuletzt behandelnde psychiatrische Klinik empfahl die Platzierung in der Institution C., da dies eine geeignete therapeutische Institution mit integrierter Ausbildungsmöglichkeit sei (IVact. 95).