Mit Schreiben vom 25. Februar 2016 ersuchte der Beistand von A. unter Bezugnahme auf die Anmeldung vom 22. April 2015 um eine Verfügung betreffend Massnahmen für die berufliche Eingliederung rückwirkend ab Eintritt von A. in die Institution C. (IV-act. 109). Die Berufsberatung der IV-Stelle nahm daraufhin mit der Institution C. Kontakt auf und nachdem sich der RAD im Bericht vom 30. März 2016 zur Eingliederungsfähigkeit des Beschwerdeführers geäussert hatte, fand Anfang April 2016 ein Standortgespräch mit dem Beistand, der Mutter von A., einer Vertretung der Institution C. sowie den Fachpersonen der IV-Stelle statt (IV-act. 113; IV-act. 119 und IV-act.