Sie wies zur Begründung ihres Gesuchs auf die bisherigen durchgeführten Therapien hin sowie die Anpassung der medikamentösen Behandlung und gab als Procedere die weitere affektive Stabilisierung, Planung einer poststationären Perspektive mit Einbezug des ambulanten Systems und Titration der Medikation an (IV-act. 104). Gemäss Aktennotiz des Sachbearbeiters der IV- Stelle vom 17. Februar 2016 habe eine Mitarbeiterin der B. telefonisch bestätigt, dass es sich jetzt um eine Zwischenlösung für eine Platzierung handle und keine eigentliche Behandlung mehr stattfinde (IV-act. 107).