In ihrem Bericht vom 29. September 2015 erwähnte die Berufsberaterin als Beispiel für eine Platzierung im geschützten Rahmen mit integriertem Berufspraktikum die Institution C., D., gab zugleich aber an, das weitere Vorgehen abzuwarten, da im Moment der Beistand das weitere Vorgehen zu veranlassen habe (IV-act. 83-2). Der Beistand zeigte mit Schreiben vom 16. November 2015 den Eintritt des Beschwerdeführers in die Institution C. an und ersuchte um Information bezüglich des weiteren Vorgehens seitens der IV-Stelle (IV-act. 92). Am