95 und IV-act. 101). Die Berufsberaterin der IV- Stelle zeigte dem Beistand des Beschwerdeführers in einem Mail vom 24. September 2015 die Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art auf und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der RAD dazu Stellung nehmen müsse, ob das Wohnen behinderungsbedingt oder aus anderen Gründen intern sein müsse (IV-act. 82). In ihrem Bericht vom 29. September 2015 erwähnte die Berufsberaterin als Beispiel für eine Platzierung im geschützten Rahmen mit integriertem Berufspraktikum die Institution C., D., gab zugleich aber an, das weitere Vorgehen abzuwarten, da im Moment der Beistand das weitere Vorgehen zu veranlassen habe (IV-act. 83-2).