Sie benötige daher Informationen über die notwendigen Unterlagen, welche für eine Kostenübernahme eines solchen Angebots durch die IV-Stelle benötigt werde (IV-act. 74). Die psychiatrische Klinik B., welche den Beschwerdeführer rund 4 ½ Monate behandelte, erachtete die Institution C. als geeignete therapeutische Institution, da wegen impulsiv-aggressiver Symptomatik eine Rückkehr ins elterliche Umfeld nicht möglich sei. Die Institution C. sei eine geeignete betreute Wohnform mit integrierter Ausbildungsmöglichkeit (IV-act. 77; IV-act. 95 und IV-act.