164-21 und IV-act. 164-26). So informierte die Mutter des Beschwerdeführers die IV-Stelle im Schreiben vom 9. September 2015 darüber, dass nach dem Aufenthalt in der B. eine Anschlusslösung – sprich eine Institution für einen stationären Aufenthalt mit Ausbildungsmöglichkeiten – für A. gesucht werde, da eine Rückkehr nach Hause nicht mehr möglich sei. Sie benötige daher Informationen über die notwendigen Unterlagen, welche für eine Kostenübernahme eines solchen Angebots durch die IV-Stelle benötigt werde (IV-act. 74).