2.3 2.3.1 Aufgrund der Akten ist erstellt, dass während des Aufenthalts des Beschwerdeführers in der B. vom 25. August 2015 bis 14. November 2015 sowie erneut für die Zeit vom 16. Dezember 2015 bis 31. Januar 2016 beziehungsweise 8. Februar 2016 die Anspruchsvoraussetzungen für eine medizinische Massnahme erfüllt waren (IV-act. 89; IV-act. 97; IV-act. 103 und IV-act. 204).