peutischen und somit medizinischen Abklärungen und Massnahmen veranlasste der Beistand den Eintritt ins C. Diese Passivität der IV-Stelle könne nicht zur Folge haben, dass Seite 10 sie für die Kosten während dieser Zeit bis zum Eintritt von A. im E. nicht zuständig sei (act. 1/4ff. und act. 12).