Mit Schreiben vom 13. August 2018 sowie 30. August 2018 ersuchte die Rechtsvertreterin von A. die IV- Stelle erneut um Zustellung eines Entscheids betreffend Aufenthaltskosten in der Institution C. (IV-act. 201 und IV-act. 205). Am 13. September 2018 erklärte die IV-Stelle, dass das Obergericht im Verfahren O3V 16 14 abschliessend zum Aufenthalt in der Institution C. entschieden habe und kein diesbezüglicher Entscheid offen stehe (IV-act. 207). Dem widersprach die Rechtsvertreterin von A. mit Schreiben vom 21. Januar 2019 und forderte die IV-Stelle zum Erlass einer anfechtbaren Verfügung auf (IV-act. 213).