G. Mit Schreiben vom 19. April 2018 wies der Beistand von A. darauf hin, dass die Kosten von dessen Aufenthalt in der Institution C. seit seinem Schreiben vom 25. Februar 2016 ungeklärt geblieben seien (IV-act. 189). Am 17. Mai 2018 ging die zur Prüfung des Anspruchs auf IV- Taggeld erforderliche Anmeldung von A. bei der IV-Stelle ein (IV-act. 193 und IV-act. 192). Mit Erreichen der Volljährigkeit endete die Beistandschaft von A. (IV-act. 197). Mit Schreiben vom 13. August 2018 sowie 30. August 2018 ersuchte die Rechtsvertreterin von A. die IV- Stelle erneut um Zustellung eines Entscheids betreffend Aufenthaltskosten in der Institution C. (IV-act.