F. Im Mai 2016 wurde von der Berufsberatung für A. eine berufliche Abklärung im E., in die Wege geleitet, welche vom 15. August 2016 bis 13. November 2016 stattfand (IV-act. 123; IV-act. 129; IV-act. 130 und IV-act. 136). Die IV-Stelle erteilte am 15. November 2016 Kostengutsprache für eine erstmalige berufliche Eingliederung (Vorlehrjahr im mechanischen Bereich) vom 14. November 2016 bis 31. Juli 2017 im E. (IV-act. 137). Zur Klärung der Frage, ob während des Vorlehrjahres im E. ein betreutes Wohnen invaliditätsbedingt notwendig sei, ersuchte die IV-Stelle um Bekanntgabe des behandelnden Psychiaters von A. (IV-act. 138).