Mit Mitteilung vom 14. August 2013 wurde von der IV-Stelle die Kostenübernahme für die Behandlung des Geburtsgebrechens Ziffer 404 angezeigt und Kostengutsprache für medizinische Massnahmen vom 22. April 2013 bis 30. Juni 2020 erteilt (IV-act. 27). Am 12. September 2013 wurde von der IV-Stelle die Erteilung der Kostengutsprache für eine ambulante Psychotherapie ab 6. Juni 2013 bis 30. Juni 2014 mitgeteilt, welche mit Mitteilung vom 2. Dezember 2014 bis 30. Juni 2015 verlängert wurde (IV-act. 35 und IV-act. 48).