Vom bisher Gesagten abgesehen weist die RAD-Stellungnahme vom 26. April 2019 aber auch schon in sich Ungereimtheiten auf. Wenn nämlich schon eine leitende Position bzw. Tätigkeit als Mitglied einer Geschäftsleitung – also die angestammte Arbeit – zu 80 % zumutbar sein soll, ist es schwer nachzuvollziehen, dass beim Zumutbarkeitsprofil geschrieben wurde, es solle sich um Tätigkeiten ohne zu grosses Konfliktpotential bzw. mit wenigen Überstunden oder ohne hohen regelmässigen Termindruck handeln. In diesem Zusammenhang fragt es sich ohnehin, ob eine solch weitgehende Arbeitsfähigkeit, wie sie von Dr. E. und Dr. B. per Oktober 2018 attestiert wurde, als plausibel betrachtet werden kann.