Soweit nun Dr. B. anscheinend gestützt auf die zitierte Angabe in Ziffer 1.3 eine 80%ige Arbeitsfähigkeit ableitete, erscheint dies jedenfalls nicht haltbar. Es sei diesbezüglich auf die erwähnte Ziffer 2.7 in dem Therapeutenbericht hingewiesen, wo vom behandelnden Psychiater unmissverständlich ausgeführt wurde, dass die Patientin die Arbeit in einer leitenden Position nicht mehr aufnehmen könne (act. 8.2/78).