Was die angestammte Tätigkeit betrifft, wurde in Ziff. 1.3 des Berichts bezüglich des Verlaufs der bisher attestierten Arbeitsunfähigkeit festgehalten „zuletzt AU 20 % attestiert bis 31.10.2018; seit dem keine mehr verlangt“. Diese Aussage lässt sich nicht durch echtzeitliche Angaben untermauern, denn wohl liegen einige der von Dr. C. ausgestellten Arztzeugnisse bei den Akten, das letzte bzw. zeitlich neuste datiert jedoch vom 23. Januar 2018, wo für den Zeitraum 1. bis 28. Februar 2018 eine Arbeitsunfähigkeit von 60 % bescheinigt wurde (act.