Seite 7 Der RAD hatte in seiner Stellungnahme vom 26. April 2019 wie erwähnt erklärt, die Gutachterin Dr. E. erwarte ca. 2019 eine volle Arbeitsfähigkeit, wobei sie sich nicht äussere, ob angestammt oder adaptiert. Dies ist insoweit zutreffend, als die Gutachterin keine klare und detaillierte Differenzierung zwischen der Arbeitsfähigkeit in angestammter und adaptierter Tätigkeit vorgenommen hat. Wie gesehen hatte Dr. B. aber vor allem auch auf den Bericht von Dr. C. vom 28. März 2019 (act. 8.2/78, S. 1 ff.)