Betreffend eine adaptierte Tätigkeit sei die Versicherte in einer solchen zu 100 % arbeitsfähig. Die abweichende Einschätzung des behandelnden Psychiaters beruhe überwiegend wahrscheinlich auf der nachvollziehbaren Beobachtung, dass die finanziell bisher frustrane berufliche Umorientierung zu einer erneuten hohen Belastung geführt habe, welche die Symptomatik erneut exazerbiert habe. Auch bildeten sich in der Arbeitsunfähigkeit des Psychiaters die nachvollziehbar erhöhten psychosozialen Belastungsfaktoren ab. Aus versicherungsmedizinischer Sicht sei bei adaptierten Tätigkeiten sur Dossier keine wesentliche