Der behandelnde Psychiater Dr. C. schätze die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person per April 2019 mit mindestens 50 % adaptiert ein, und attestiere für die angestammte Tätigkeit als Mitglied der Geschäftsleitung/Personalchefin eine Arbeitsfähigkeit um 80 %, ab Oktober 2018. Wenn diese Angaben versicherungsmedizinisch ausgewertet würden, könne mit überwiegender Wahrscheinlichkeit medizinisch-theoretisch eine 80%ige Arbeitsfähigkeit seit Oktober 2018 für die angestammte Tätigkeit dauernd angenommen werden. Betreffend eine adaptierte Tätigkeit sei die Versicherte in einer solchen zu 100 % arbeitsfähig.