3.2 Die Verfügung der IV-Stelle basiert in medizinischer Hinsicht auf der Beurteilung der RAD- Ärztin Dr. B. vom 26. April 2019. Gemäss der betreffenden Einschätzung sei bei der Versicherten ein Gesundheitsschaden dokumentiert. Bei jahrelanger Überlastung und Konflikten um die Firmenpolitik könne angenommen werden, dass ein dauernder Gesundheitsschaden mit Reduktion der Belastbarkeit als Geschäftsführerin resultiert habe. Aus versicherungsmedizinischer Sicht sei sur Dossier mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein stabiler Gesundheitszustand erreicht. In angestammter Tätigkeit als Mitglied der Geschäftsleitung/