B. Mit Eingabe vom 11. März 2020 gelangte die Versicherte beschwerdeweise an das Obergericht und beantragte sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und Zusprache einer (Teil-)Rente (act. 1). Die Vernehmlassung der Vorinstanz mit dem Antrag auf Beschwerdeabweisung folgte am 11. Juni 2020 (act. 7). Am 20. August 2020 reichte die Beschwerdeführerin – nunmehr vertreten durch RA AA. – ihre Replik ein und stellte das eingangs zitierte Rechtsbegehren (act. 18). Die IV-Stelle duplizierte am 3. September 2020 (act. 21). C. Die Parteien verzichteten auf eine mündliche Verhandlung. Erwägungen