Seite 2 zur medizinischen Sachlage, mit dem Ergebnis, dass die Versicherte in ihrer angestammten Tätigkeit als Mitglied der Geschäftsleitung/Personalchefin zu 80 % arbeitsfähig angesehen wurde (act. 8.2/79). Folglich stellte die IV-Stelle der Versicherten mit Vorbescheid vom 16. Oktober 2019 die Ablehnung des Rentenanspruchs in Aussicht (act. 8.2/80). Auf einen Einwand der Versicherten hin hielt sie mit Verfügung vom 11. Februar 2020 am betreffenden Entscheid fest (act. 8.2/85).