8.2/71) vermerkte die IV- Stelle in ihrem Eingliederungsbericht, die Versicherte habe ihre Selbständigkeit mittels Unterstützung des Job Coaches aufbauen können. Eine leitende Funktion komme für die Versicherte indes nicht mehr in Frage und auch der Job Coach sehe sie nicht mehr in dieser Funktion. Die Eingliederung werde hiermit abgeschlossen und der Fall in die Rentenprüfung übergeben (act. 8.2/73). Mit Schreiben vom 21. Februar 2019 teilte die IV-Stelle der Versicherten alsdann mit, dass sie ihre Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche per sofort beende; die Arbeitsvermittlung sei erfolgreich abgeschlossen (act. 8.2/74).