Mit Schreiben vom 25. September 2017 erklärte sie gegenüber der Versicherten, dass ein Anspruch auf Arbeitsvermittlung gegeben sei (act. 8.2/26). Mit einer Mitteilung vom 21. November 2017 gewährte sie alsdann Frühinterventionsmassnahmen in Form von Berufsberatung (act. 8.2/33), wobei sie am 5. Juni 2018 eine Verlängerung derselben bewilligte (act. 8.2/60). Nach Vorliegen des Schlussberichts der Berufsberatung vom 23. August 2018/17. Januar 2019 (act. 8.2/67; act. 8.2/71) vermerkte die IV- Stelle in ihrem Eingliederungsbericht, die Versicherte habe ihre Selbständigkeit mittels Unterstützung des Job Coaches aufbauen können.