A. Die am XX.XX.1962 geborene A. (nachfolgend: Versicherte oder Beschwerdeführerin), ursprünglich als Personalleiterin tätig, meldete sich im März 2017 zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an, unter Angabe einer Erschöpfungsdepression; Gonarthrose links u. rechts; Parästhesie/Polyneuropathie (act. 8.2/1). Die IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: IV-Stelle oder Vorinstanz) tätigte die erwerblichen und medizinischen Abklärungen und zog namentlich die Akten des Krankenversicherers bei. Mit Schreiben vom 25. September 2017 erklärte sie gegenüber der Versicherten, dass ein Anspruch auf Arbeitsvermittlung gegeben sei (act.