Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 11. Februar 2020 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin (gemäss Replik): 1. Die Verfügung vom 11. Februar 2020 sei aufzuheben und A. sei eine IV-Rente auszurichten. 2. Eventualiter sei die Streitsache zur weiteren Abklärung und zu anschliessender neuer Beurteilung bzw. Verfügung an die Vorinstanz/Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt