Seite 15 geführt habe. Durch diese Einschätzung sei es ihr nicht mehr möglich, den Versuch einer dauerhaften Arbeitsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt in Angriff zu nehmen (act. 7.2/156, S. 110). In gleicher Weise hatte anscheinend auch der von der C. telefonisch konsultierte behandelnde Psychiater der Versicherten angegeben, es habe diese besser gelernt, mit Stress umzugehen. Das Funktionsniveau sei dadurch aber in der Tendenz noch schlechter, weil sie nicht mehr in die Überlastung hineingehe, die früher noch zu einer verwertbaren Arbeitsfähigkeit geführt habe (act.