6.6 Es ist nicht zu verkennen, dass die C. auch bestimmte Aspekte benannt hat, die im Verlauf an sich als positiv zu würdigen sind. So könne sich die Versicherte etwa in Drucksituationen seit 2015 etwas besser abgrenzen (act. 7.2/156, S. 11). Die Auswirkung der respektive der Umgang mit der Persönlichkeitsstörung habe sich in der Tendenz seit 2014 leicht gebessert. Diesbezüglich hielten die Gutachter aber einschränkend fest, die nämliche Verbesserung betreffe primär die Lebensqualität und nicht die Arbeitsfähigkeit (act. 7.2/156, S. 8).