Seite 14 6.5 Die Frage, ob eine Veränderung des Gesundheitszustands anzunehmen sei, hatte die C. letztlich bejaht, mit ihrer Feststellung, spätestens seit dem aktuellen Erhöhungsgesuch vom 13. Juni 2017 sei von einer vollen Arbeitsunfähigkeit auszugehen im ersten Arbeitsmarkt (act. 7.2/156, S. 111). Als Grund dafür scheint sie zunächst die somatoforme Schmerzstörung zu sehen, deren Einschränkungen zugenommen hätten, was auch zu einem verstärkten Vermeidungsverhalten geführt habe (act. 7.2/156, S. 13). Näher ausgeführt wurde dies grundsätzlich nicht.