Dies decke sich mit ihrer Arbeitsanamnese und sei aus gutachterlicher Sicht eine realistische Einschätzung aus medizinischer (psychiatrischer) Sicht. Zugenommen habe die Einschränkung durch die somatoforme Schmerzstörung, die auch zu einem verstärkten Vermeidungsverhalten geführt habe (act. 7.2/156, S. 13). Betreffend Arbeitsfähigkeit erklärte die C., eine solche sei nur in einem geschützten Arbeitsumfeld möglich, eine stabile Arbeitsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt sei nicht möglich. Spätestens mit dem aktuellen Erhöhungsgesuch vom Juni 2017 sei von einer vollen Arbeitsunfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt auszugehen (act. 7.2/156, S. 12 und 14).