Bezüglich Verlauf hielt die C. des Weiteren fest, durch die therapeutischen Fortschritte mit einer etwas verbesserten Impulskontrolle komme es faktisch zu paradoxen Situation, dass die Verbesserung zu einer realistischen Einschätzung des eigenen Funktionsniveaus geführt habe, wodurch die Versicherte sich selber nicht mehr in der Lage sehe, den Versuch einer dauerhaften Arbeitsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt in Angriff zu nehmen, weil das Scheitern und die eigene Belastung vorprogrammiert seien. Dies decke sich mit ihrer Arbeitsanamnese und sei aus gutachterlicher Sicht eine realistische Einschätzung aus medizinischer (psychiatrischer) Sicht.