Seite 11 Familienbegleitung. Rückblickend habe der erste Gutachter von einer Arbeitsunfähigkeit in einem Spektrum von „30 – 70 %“ gesprochen. Der Zustand auf der Persönlichkeitsachse selber habe einen sehr ähnlichen Charakter wie in den Vorgutachten. Es sei davon auszugehen, dass die bisherige Einschätzung einer 50%igen Arbeitsunfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt (angepasste Tätigkeit) nicht realistisch umsetzbar gewesen sei und entsprechend auch nie ein stabiler Integrationsversuch gelungen sei.