Im Rahmen ihrer Verlaufsbeurteilung hielten die Gutachter fest, die Auswirkung respektive der Umgang mit der Persönlichkeitsstörung habe sich in der Tendenz seit 2014 leicht gebessert. Allerdings primär im Hinblick auf die Lebensqualität und nicht im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit. Die dissoziativen Symptome seien bisher nie gefasst worden. Aufgrund der Akten und des gesamten Verlaufs sei aus gutachterlicher Sicht schwer verständlich, dass die Versicherte nicht schon früher als letztlich im ersten Arbeitsmarkt nicht arbeitsfähig eingestuft worden sei. Eine stabile soziale und berufliche Integration sei nie möglich gewesen. Eine dauerhafte Anstellung sei nie möglich gewesen.