In einem ersten psychiatrischen Gutachten vom 27. Januar 2006 sei bei ausführlicher Persönlichkeitsdiagnostik eine Borderline-Störung und eine paranoide Störung auf der Persönlichkeitsachse festgehalten, im L.-Gutachten vom 18. März 2010 eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung und eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Diese Diagnosen könnten aus aktueller Sicht bestätigt werden.