b) Aus neurologischer Sicht erfüllten die geschilderten Kopfschmerzattacken die Kriterien einer chronischen Migräne ohne Aura. Nach Angaben der Explorandin habe sich bezüglich der Kopfschmerzen seit dem Zeitpunkt der letzten Begutachtung keine wesentliche Änderung ergeben. c) Massgeblich für die Arbeitsfähigkeit respektive die Einschränkung der Leistungsfähigkeit sei weiterhin die psychiatrische Beurteilung.