b) Als Diagnosen mit (qualitativer) Einschränkung der Arbeitsfähigkeit nannte die C.: Chronisches thorakolumbales Schmerzsyndrom seit Jahrzehnten […]; chronisches cervikovertebrales Schmerzsyndrom […]; Chronische Trochanter-Bursitis und Trochanter- Insertionstendopathie bds. […] 5.2 a) Betreffend Herleitung/Begründung der aktuellen Diagnosen (act. 7.2/156, S. 6 ff.) führte die C. aus, der Verlauf des Gesundheitszustandes im Vergleich zur letzten L.-Beurteilung 2010 sei aus muskuloskelettaler Sicht nicht als signifikant verschlechtert anzusehen.