Von entscheidender Bedeutung seien stets die aufgeführten psychischen Probleme im Sinne einer kombinierten Persönlichkeitsstörung sowie auch einer somatoformen Schmerzstörung gewesen. Die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit für adaptierte Tätigkeiten (kleine, übersichtliche Teams oder alleine) werde weiterhin auf 50 % geschätzt (act. 7.2/88, S. 11 f.). 5. 5.1 a) Die C. stellte im vorliegenden Revisionsverfahren die folgenden Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: