Bezüglich Arbeitsfähigkeit in bisheriger Tätigkeit/Arbeitsfähigkeit bei anderer Tätigkeit erklärten die Gutachter der L., die Arbeitsfähigkeit der Versicherten werde seit Jahren vordergründig eingeschränkt durch diffuse wechselnde panvertebrale und periartikuläre weichteilrheumatische Beschwerden, welche somatisch wenig objektivierbar seien. Von entscheidender Bedeutung seien stets die aufgeführten psychischen Probleme im Sinne einer kombinierten Persönlichkeitsstörung sowie auch einer somatoformen Schmerzstörung gewesen.