03/09 sei ein 2-wöchiger stationärer Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik E. wegen Suizidalität mit daran anschliessender ambulanter psychiatrischer Nachbetreuung erfolgt. In einem Arztbericht des behandelnden Psychiaters von 07/09 sei unter der psychiatrischen Diagnose „Borderline-Persönlichkeitsstörung“ eine Arbeitsunfähigkeit von 80 % geschätzt worden, seit ungefähr 2007. Aus dem Aktenauszug gehe eine hohe Inanspruchnahme des medizinischen Systems in den letzten 10 Jahren hervor.