Seite 7 insbesondere in Stresssituationen, wobei die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auf 30 - 50 % geschätzt worden sei. Mit IV-Verfügung von 05/08 sei ein IV-Grad von 50 % ab 01/07 festgestellt worden. 03/09 sei ein 2-wöchiger stationärer Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik E. wegen Suizidalität mit daran anschliessender ambulanter psychiatrischer Nachbetreuung erfolgt.