4. Das allgemein-internistische/psychiatrische Gutachten der L. vom 18. März 2010 (act. 7.2/88), welches der Verfügung vom 22. Juli 2010 zugrunde lag, nannte als Diagnosen mit Einschränkung der Arbeitsfähigkeit: Kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen und histrionischen Anteilen; anhaltende somatoforme Schmerzstörung; chronisches weichteilrheumatisches Schmerzsyndrom, vorwiegend panvertebral, zum Teil fibromyalgiform, mit vielen vegetativen Begleitbeschwerden.