der betreffende Auftrag ging an C. Gestützt auf ihre Untersuchungen im September 2018 erstattete die C. ihr Gutachten am 14. Dezember 2018 (act. 7.2/156). Am 16. Januar 2019 nahm Dr. D. vom RAD zu den Gutachtenergebnissen Stellung und hielt dabei fest, im Vergleich zur Referenzlage im Jahr 2010 liege eine unveränderte gesundheitliche Situation vor (act. 7.2/157). Hierauf erliess die IV-Stelle am 10. Mai 2019 einen Vorbescheid, in welchem sie der Versicherten die Beibehaltung der halben Rente in Aussicht stellte (act. 7.2/158). Diese liess am 24. Juni 2019 durch RA AA. Einwand erheben (act.