C. Im Juni 2017 erfolgte die Einleitung eines weiteren Revisionsverfahrens in Form eines Rentenerhöhungsgesuchs durch die Versicherte (act. 7.2/113 ff.). Dr. B. vom Regionalen Ärztlichen Dienst Ostschweiz (in der Folge: RAD) erachtete zunächst in einer Stellungnahme vom 29. Juni 2017 eine Veränderung des Gesundheitszustands als plausibel und regte die Einholung weiterer Unterlagen an (act. 7.2/115). Nachdem der IV-Stelle indes weitere Arztberichte zugegangen waren, gelangte Dr. B. in ihrer nächsten Stellungnahme vom 4. Dezember 2017 zum Schluss, eine Verschlechterung sei nicht objektivierbar (act.